Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Pflichten der Wirtschaftsakteure

. Neben den in den bis 16 des Druckgerätegesetzes angeführten Pflichten sind von den betroffenen Wirtschaftakteuren die in den bis 37 näher spezifizierten produktbezogenen Verpflichtungen zu erfüllen.