Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Technische Anforderungen an einfache Druckbehälter

. (1) Einfache Druckbehälter, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt, müssen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs V erfüllen.

(2) Einfache Druckbehälter, deren Produkt PS.V nicht mehr als 50 bar.Liter beträgt, müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geltenden guten Ingenieurpraxis entworfen und hergestellt werden.