Technische Anforderungen an einfache Druckbehälter
. (1) Einfache Druckbehälter, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt, müssen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs V erfüllen.
(2) Einfache Druckbehälter, deren Produkt PS.V nicht mehr als 50 bar.Liter beträgt, müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geltenden guten Ingenieurpraxis entworfen und hergestellt werden.
