Die Landes-Hypothekenbank Burgenland wird von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Landes-Hypothekenbank Burgenland wird von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen.