Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeitlicher Geltungsbereich

Der zeitliche Geltungsbereich der , 3 und 4 des Tiroler COVID-19-Gesetzes beginnt mit 15. März 2020 und endet mit dem Ablauf des 31. Mai 2020.