Zeitlicher Geltungsbereich
Der zeitliche Geltungsbereich der , 3 und 4 des Tiroler COVID-19-Gesetzes beginnt mit 15. März 2020 und endet mit dem Ablauf des 31. Mai 2020.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeitlicher Geltungsbereich
Der zeitliche Geltungsbereich der , 3 und 4 des Tiroler COVID-19-Gesetzes beginnt mit 15. März 2020 und endet mit dem Ablauf des 31. Mai 2020.