Begriffsbestimmung „Übereinkommen“
Im Folgenden umfasst der Ausdruck „Übereinkommen“ das Übereinkommen selbst, das in Artikel 1 § 4 genannte Protokoll und die in genannten Anhänge einschließlich ihrer Anlagen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begriffsbestimmung „Übereinkommen“
Im Folgenden umfasst der Ausdruck „Übereinkommen“ das Übereinkommen selbst, das in Artikel 1 § 4 genannte Protokoll und die in genannten Anhänge einschließlich ihrer Anlagen.