Ersatz anderer Personenschäden
Ob und inwieweit der Beförderer bei Personenschäden für andere als die in und 28 vorgesehenen Schäden Ersatz zu leisten hat, richtet sich nach Landesrecht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ersatz anderer Personenschäden
Ob und inwieweit der Beförderer bei Personenschäden für andere als die in und 28 vorgesehenen Schäden Ersatz zu leisten hat, richtet sich nach Landesrecht.