Schadenersatz bei Verletzung
Bei Verletzung oder sonstiger Beeinträchtigung der körperlichen oder der geistigen Gesundheit des Reisenden umfasst der Schadenersatz:
a) die notwendigen Kosten, insbesondere für Heilung und Pflege sowie für die Beförderung;
b) den Vermögensnachteil, den der Reisende durch gänzliche oder teilweise Arbeitsunfähigkeit oder durch eine Vermehrung seiner Bedürfnisse erleidet.
