Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022

(1) Art. LXVI des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die und 2a sowie 25, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

(2) Die Änderungen betreffend die und 2a sowie 25 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.