Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 24/2021

(1) Das Gesetz über eine Änderung des Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 24/2021, tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.

(2) Bei Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 24/2021, rechtmäßig bestehende Dauerstandplätze dürfen trotz Überschreitung der höchstzulässigen Anzahl nach letzter Satz in der Fassung LGBl.Nr. 24/2021 weiterhin als Dauerstandplätze betrieben werden, sofern sie der Behörde bis spätestens 31. Dezember 2026 schriftlich angezeigt werden; der Anzeige sind als Nachweis geeignete Unterlagen anzuschließen. Das gilt auch im Falle der Neuerteilung einer ursprünglich befristeten Bewilligung () oder der Verlängerung der Gültigkeit einer Bewilligung ().

*) Fassung LGBl.Nr. 24/2021, 34/2026