Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Besorgung der Aufgaben nach , 3 und 6 obliegt der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Besorgung der Aufgaben nach , 3 und 6 obliegt der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.