Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) sowie zweiter Satz in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Für das Inkrafttreten der vom Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026, betroffenen Bestimmungen gilt Folgendes:

1. , bis 5 sowie Anhang III in der Fassung des genannten Bundesgesetzes treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

2. in der Fassung des genannten Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Die Bestellung oder Entsendung weiterer Aufsichtsratsmitglieder mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 kann bereits ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag erfolgen.