Außer-Kraft-Treten der MIQA-VO
. Die Verordnung der FMA zur Durchführung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (Mitarbeitervorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung, MIQA-VO), BGBl. II Nr. 504/2002, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 außer Kraft.
Beachte: Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden
(vgl. ).
