Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betriebliches Vorsorgekassengeschäft

. Die Quartalsausweise für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft haben je Veranlagungsgemeinschaft gemäß zu enthalten:

1. Angaben zu aggregierten Meldekonzepten gemäß der Anlage 1,

2. Angaben zu Einzelwertpapieren gemäß der Anlage 2 und

3. Angaben zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 oder Alternativen Investmentfonds gemäß gemäß der Anlage 3.

Beachte: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden (vgl. ).