Anlage 2
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Quartalsausweise für Betriebliche Vorsorgekassen
(Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung – BVQA-V)
Betriebliches Vorsorgekassengeschäft – Angaben zu Einzelwertpapieren
gemäß § 2 Z 2 BVQA-V
(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)
Beachte: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden (vgl. ).
