Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 3

zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Quartalsausweise für Betriebliche Vorsorgekassen

(Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung – BVQA-V)

Betriebliches Vorsorgekassengeschäft – Angaben zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 oder Alternativen Investmentfonds gemäß

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert)

Beachte: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden (vgl. ).