Einnahmen
Dem Bürgermeisterpensionsfonds fließen zu:
a) Pensionsbeiträge der Bürgermeister nach § 5,
b) Beiträge der Gemeinden nach ,
c) Ausfallsleistungen der Gemeinden nach ,
d) sonstige Einnahmen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Einnahmen
Dem Bürgermeisterpensionsfonds fließen zu:
a) Pensionsbeiträge der Bürgermeister nach § 5,
b) Beiträge der Gemeinden nach ,
c) Ausfallsleistungen der Gemeinden nach ,
d) sonstige Einnahmen.