Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einnahmen

Dem Bürgermeisterpensionsfonds fließen zu:

a) Pensionsbeiträge der Bürgermeister nach § 5,

b) Beiträge der Gemeinden nach ,

c) Ausfallsleistungen der Gemeinden nach ,

d) sonstige Einnahmen.