Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) , , , , , , , , , , , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) , , , , und 3 sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.