Fonds
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Willenserklärung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Fonds
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Willenserklärung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ( und 3) dienen.