Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt .

(2) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016 tritt mit Ablauf des in der nächsten, im Landesgesetzblatt kundgemachten Verordnung der Landesregierung über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderats und des Bürgermeisters im Land Burgenland festgelegten Wahltags in Kraft.

(3) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) und 5, , , 16 Abs. 1 und 3, , 18, 18a und 19, die Überschrift zu , , bis 5, , , , 6 und 9, und 6, und 2, , und 5, , , 58, 62 Abs. 1 und 3, sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 104/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) , , , , und 2, , und 4, , und 4, , , 3 und 4, und 8, und 4, , , , , , , sowie die Anlagen 2, 4 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) und 5 sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft.

(7) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.