Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Gesetzes über die Einhebung einer Wasserleitungsabgabe durch die Gemeinden

Das Gesetz über die Einhebung einer Wasserleitungsabgabe durch die Gemeinden, LGBl. Nr. 6/1962, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 2/1963, 9/1970 und 19/1974, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 4 erster Satz wird der Betrag „12.000.- S” durch den Betrag „870 Euro” ersetzt.

2. Im § 4 Abs. 4 zweiter Satz wird der Betrag „6.000.- S” durch den Betrag „435 Euro” ersetzt.