Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

Das Gesetz über Maßnahmen des Landes zur Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, LGBl. Nr. 28/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 6 Abs. 1 wird der Betrag „S 100.000,-” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.