Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960

Das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960, LGBl. Nr. 1/1962, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 1/1970 und 9/1993, wird wie folgt geändert:

1. Im § 14 Abs. 3 letzter Satz wird der Betrag „100 S” durch den Betrag „7,20 Euro” ersetzt.

2. Im § 21 Abs. 2 dritter Satz wird der Betrag „50 S” durch den Betrag „3,60 Euro” ersetzt.

3. Im § 22 Abs. 1 erster Satz wird der Betrag „3.000 S” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.