Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes

Das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 30/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/1997, wird wie folgt geändert:

1. Im § 99 Abs. 1 wird der Betrag „10 000 S” durch den Betrag „730 Euro” ersetzt.

2. Im § 99 Abs. 2 wird der Betrag „30.000 S” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.