Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Das Land Burgenland kann Personen anlässlich von Geburten, bestimmten Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen sowie für besondere soziale Handlungen ehren.