Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gebühren nach diesem Gesetz für denselben kalendermäßigen Zeitraum mehrere Bezüge oder ein Bezug und ein Ruhebezug (Versorgungsbezug) oder mehrere Ruhebezüge (Versorgungsbezüge), so wird nur einer und zwar der jeweils höhere Bezug (Ruhe-, Versorgungsbezug), ausgezahlt.