Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992

Das Burgenländische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 27 Abs. 3 wird die Wortfolge „§ 24 der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wortfolge „, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2. Im § 27 Abs. 9 wird die Wortfolge „Bestimmungen der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der jeweils geltenden Fassung.“ durch die Wortfolge „für die Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009.“ ersetzt.

3. § 32 lautet:

„§ 32

Inkrafttreten

Die Änderungen des § 27 Abs. 3 und 9, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“