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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 10/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Änderung des Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes

Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1995

Änderung des Bgld. Jagdgesetzes 2004

Änderung des Kanalabgabegesetzes

Änderung des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes

Änderung des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992

Änderung des Gesetzes über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland

Änderung des Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes

Das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 20/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2008, wird wie folgt geändert:

1. Im § 7 wird das Zitat „§ 220 Abs. 1 bis 3 der Landesabgabenordnung“ durch das Zitat „, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 14 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des § 7, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1995

Das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 58, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 21/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 4 lautet:

„(4) Für das Verfahren gilt die Bundesabgabenordnung.“

2. Dem § 8 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Änderung des § 3 Abs. 4, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderung des Bgld. Jagdgesetzes 2004

Das Bgld. Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2008, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lauten die Einträge zu § 183 und zu § 192:

„§ 183 Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

§ 192 Inkrafttreten; Außerkrafttreten“

2. Im § 188 Abs. 5 wird die Wortfolge „die Bestimmungen der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß“ durch die Wortfolge „die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

3. Die Überschrift des § 192 lautet:

„Inkrafttreten; Außerkrafttreten“

4. Dem § 192 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und des § 188 Abs. 5, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderung des Kanalabgabegesetzes

Das Kanalabgabegesetz - KAbG, LGBl. Nr. 41/1984, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/1990 und der Kundmachung LGBl. Nr. 28/2005, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 8 wird das Zitat „§ 161 der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/1983“ durch das Zitat „, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2. Dem § 16 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Änderung des § 2 Abs. 8, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderung des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes

Das Burgenländische Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 76/2002, wird wie folgt geändert:

1. Im § 109 Abs. 1 wird die Wortfolge „ist die Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wortfolge „sind die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 111 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des § 109 Abs. 1, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderung des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992

Das Burgenländische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 27 Abs. 3 wird die Wortfolge „§ 24 der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wortfolge „, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2. Im § 27 Abs. 9 wird die Wortfolge „Bestimmungen der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der jeweils geltenden Fassung.“ durch die Wortfolge „für die Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009.“ ersetzt.

3. § 32 lautet:

„§ 32

Inkrafttreten

Die Änderungen des § 27 Abs. 3 und 9, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderung des Gesetzes über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland

Das Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 33 Abs. 3 wird die Wortfolge „die Bestimmungen der Burgenländischen Landesabgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Wortfolge „die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2.Dem § 40 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Änderung des § 33 Abs. 3, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.