Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1995

Das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 58, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 21/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 4 lautet:

„(4) Für das Verfahren gilt die Bundesabgabenordnung.“

2. Dem § 8 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Änderung des § 3 Abs. 4, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“