Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) und bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2026 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten und bis 6 Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025, LGBl. Nr. 43/2025, außer Kraft; diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2026 ereignet haben.
(2) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2026 tritt rückwirkend mit 1. Februar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025, LGBl. Nr. 43/2025, außer Kraft; diese Bestimmung ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Februar 2026 ereignet haben.
