Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ambulante Leistungen

Die für ambulante Leistungen zur Verrechnung gelangenden LKF-Gebühren ergeben sich als Produkt der für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten ermittelten LKF-Punkte mit nachfolgendem Eurowert je LKF-Punkt. Grundlage für die Ermittlung der LKF-Punkte ist das österreichweit einheitliche System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Der Eurowert je LKF-Punkt wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des GSBG wie folgt festgesetzt:

Klinik Güssing

1,93 Euro

Klinik Kittsee

1,93 Euro

Klinik Oberpullendorf

1,93 Euro

Klinik Oberwart

1,93 Euro

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt GmbH

1,93 Euro