Vertretung durch die Finanzprokuratur
. Die Finanzprokuratur kann die Gesellschaft über deren Ersuchen entgeltlich vertreten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertretung durch die Finanzprokuratur
. Die Finanzprokuratur kann die Gesellschaft über deren Ersuchen entgeltlich vertreten.