Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH
. Die Bundesrechenzentrum GmbH hat die bis zu dem in genannten Zeitpunkt dem Bundesrechenamt obliegenden Aufgaben, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundespensionsamtes fallen, für die Gesellschaft auf deren Verlangen gegen Entgelt weiterhin zu übernehmen.
