Anwartschaften
. Der Arbeitnehmer erwirbt als Anwartschaft
1. bei einem Urlaubsausmaß von 30 Werktagen 649,35/1000,
2. bei einem Urlaubsausmaß von 36 Werktagen 779,22/1000
der in der Anwartschaftsperiode geleisteten Zuschläge ().
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwartschaften
. Der Arbeitnehmer erwirbt als Anwartschaft
1. bei einem Urlaubsausmaß von 30 Werktagen 649,35/1000,
2. bei einem Urlaubsausmaß von 36 Werktagen 779,22/1000
der in der Anwartschaftsperiode geleisteten Zuschläge ().