Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwartschaften

. Der Arbeitnehmer erwirbt als Anwartschaft

1. bei einem Urlaubsausmaß von 30 Werktagen 649,35/1000,

2. bei einem Urlaubsausmaß von 36 Werktagen 779,22/1000

der in der Anwartschaftsperiode geleisteten Zuschläge ().