Fischen mit der Schleppangel
§ 11.02. Das Fischen mit der Schleppangel von nebeneinander oder hintereinander fahrenden Fahrzeugen aus ist verboten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fischen mit der Schleppangel
§ 11.02. Das Fischen mit der Schleppangel von nebeneinander oder hintereinander fahrenden Fahrzeugen aus ist verboten.