Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Klärschlammgesetz, LGBl.Nr. 41/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 57/1997, Nr. 58/2001 und Nr. 44/2013, außer Kraft.

(3) Ab Kundmachung dieses Gesetzes kann eine Verordnung nach erlassen werden; sie darf frühestens am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.