Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Der Prozentsatz des in den jeweiligen Jahresabschlüssen der Betriebskrankenkassen Mondi, voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg des Jahres 2019 enthaltenen Reinvermögens, der durch die Österreichische Gesundheitskasse nach im Falle der Errichtung einer Privatstiftung oder mehrerer Privatstiftungen durch den/die Betriebsunternehmer für diese zu widmen ist, wird mit 20% festgesetzt. Vor Anwendung des Prozentsatzes ist das bereits nach § 732 Abs. 6 erster Satz ASVG übergegangene Vermögen in Abzug zu bringen.

(2) Die Gesellschaftsanteile der Betriebskrankenkassen Mondi, voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg an der „IT-Services der Sozialversicherung GmbH (ITSV)“ gehen zur Gänze auf die Österreichische Gesundheitskasse über. Die Buchwerte sind Teil des im genannten Reinvermögens.