Erhebungsgegenstände und -merkmale
. Es sind für den Güterverkehr die in der Anlage 1 und für den Schiffsverkehr die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung angeführten Merkmale zu erheben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erhebungsgegenstände und -merkmale
. Es sind für den Güterverkehr die in der Anlage 1 und für den Schiffsverkehr die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung angeführten Merkmale zu erheben.