Erhebungsart
. Die Erhebungen sind in Form einer Vollerhebung durch Befragung der Auskunftspflichtigen durchzuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erhebungsart
. Die Erhebungen sind in Form einer Vollerhebung durch Befragung der Auskunftspflichtigen durchzuführen.