Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Werkverträge

. Berufsberechtigte sind berechtigt, Angehörige anderer selbständiger Berufe für einzelne bestimmte und übliche Aufgaben durch Werkvertrag heranzuziehen.