Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Werkverträge
. Berufsberechtigte sind berechtigt, Angehörige anderer selbständiger Berufe für einzelne bestimmte und übliche Aufgaben durch Werkvertrag heranzuziehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Werkverträge
. Berufsberechtigte sind berechtigt, Angehörige anderer selbständiger Berufe für einzelne bestimmte und übliche Aufgaben durch Werkvertrag heranzuziehen.