Andere Tätigkeiten
. Berufsberechtigte sind berechtigt, auch andere Tätigkeiten selbständig oder unselbständig auszuüben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Andere Tätigkeiten
. Berufsberechtigte sind berechtigt, auch andere Tätigkeiten selbständig oder unselbständig auszuüben.