(1) Die forstliche Nutzung des Grundstückes Nr. 2135/3 (südöstlicher Teil des „Naglmooses“) ist unter weitgehender Schonung der dort befindlichen Pflanzengesellschaft weiterhin möglich.
(2) Ausnahmen von den im genannten Verboten können von der Politischen Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Bad Aussee bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
