Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand und Abgrenzung

Die in den Gemeinden Aich und Pruggern gelegene Friesacher Au wird in dem in der Anlage A festgelegten Gebietsumfang zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.