Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Auf der B 138 Pyhrnpaßstraße zwischen km 81,620 (Landesgrenze Pyhrnpaß) und km 88,295 (Kreuzung B 138/L 740 in Liezen) wird das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in beiden Richtungen verboten.