Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung tritt unmittelbar nach Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ und der Anbringung der Verkehrszeichen gemäß , BGBl. Nr. 159 in der geltenden Fassung in Kraft.