Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gemäß , ausgenommen Ziel- und Quellverkehr sowie Fahrten des Österreichischen Bundesheeres und Fahrten mit dem Fahrschüler im Zuge der praktischen Fahrschulausbildung durch die Fahrschule im Sinne des auf der B 115 (Eisenstraße) in beiden Fahrtrichtungen von der Bezirksgrenze zum Verwaltungsbezirk Leoben beim Straßenkilometer 96,970 bis zur Kreuzung der B 115 mit der B 117 (Buchauer Straße) in Altenmarkt bei St. Gallen beim Straßenkilometer 79,020.