Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30.03.2025 in Kraft. Es versehen die Apotheken der Gruppe 1 am 31.03.2025 ab 08.00 Uhr Notfallbereitschaft gemäß und 2. Die Notfallbereitschaft in der Stadtgemeinde Fürstenfeld beginnt am 31.03.2025 mit der „Stadtapotheke Fürstenfeld“ gem. .