Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmungen

Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Kernöffnungszeiten und Notfallbereitschaftszeiten sind einzuhalten und Übertretungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gem. bestraft.