Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der Lebensräume für die in der Anlage 1 angeführten Pflanzen und Tiere. Geschützt werden insbesondere:
– die Wiesen und Weiden als Standorte für Pflanzen und Tiere.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der Lebensräume für die in der Anlage 1 angeführten Pflanzen und Tiere. Geschützt werden insbesondere:
– die Wiesen und Weiden als Standorte für Pflanzen und Tiere.