Die Verordnung vom 2. Juni 2004 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit Ablauf des 17. August 2015 außer Kraft.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung vom 2. Juni 2004 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit Ablauf des 17. August 2015 außer Kraft.