Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Bereitschaftsdient der öffentlichen Apotheken Marien-Apotheke in Eggersdorf, Kur-Apotheke in Laßnitzhöhe und Fux-Apotheke in St. Marein/Graz wird wie folgt festgesetzt:

Zuständige

Apotheke

1. Woche

2. Woche

3. Woche

4. Woche

Kur-Apotheke

X

 

 

 

Marien-Apotheke

 

 

X

 

Fux-Apotheke

 

 

X

 

Hinweis:

Der Bereitschaftsdienst in der 1. und 3. Woche wird zusätzlich von vier Apotheken des Bezirkes Weiz geleistet.

Der Bereitschaftsdienst in der 2. und 4. Woche wird zur Gänze durch Apotheken des Bezirkes Weiz geleistet.